Datenschutzhinweise und Sicherheitsvorschriften für Besucher und Fremdfirmen
Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist nur nach Anmeldung möglich.
Ankunft
- Achten Sie beim Eintreten bitte darauf, keinen Schmutz ins Haus zu tragen.
- Zugang zu allen Betriebsbereichen ist nur in Begleitung eines Streiff & Helmold Mitarbeiters gestattet. Bitte folgen Sie seinen Anweisungen. Bitte beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.

- Während Ihres gesamten Aufenthaltes, ist der am Empfang erhaltene Besucherausweis, gut sichtbar zu tragen.
Abfahrt
- Nach Ihrem Besuch ist eine persönliche Abmeldung bei Ihrem Ansprechpartner erforderlich.
Ankunft
- Achten Sie beim Eintreten bitte darauf, keinen Schmutz ins Haus zu tragen.
- Zugang zu allen Betriebsbereichen ist nur in Begleitung eines Streiff & Helmold Mitarbeiters gestattet. Bitte folgen Sie seinen Anweisungen. Bitte beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.

- Während Ihres gesamten Aufenthaltes, ist der am Empfang erhaltene Besucherausweis, gut sichtbar zu tragen.
Sicherheitsinformationen
- Alle Türen und Tore müssen immer und ohne jede Ausnahme, aufgrund unseres Sicherheitsbereiches, durchgehend geschlossen bleiben.
- Der Besucher/Geschäftspartner ist verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen geheim zu halten.

- Filmen und Fotografieren ist grundsätzlich verboten. Eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung kann ausschließlich durch die Geschäftsleitung erteilt werden.

- Betriebsfremde elektronische Geräte dürfen nicht ohne Genehmigung in Betrieb genommen (Radio, etc.) und auf keinen Fall an das Streiff & Helmold Firmennetzwerk angeschlossen werden.
- Handys dürfen nur in Notfallsituationen benutzt werden.

- Das Rauchen bitten wir während Ihres Aufenthaltes auf dem Werksgelände zu unterlassen. Es stehen ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung.

- Das Mitbringen und Trinken von Alkohol sowie der Genuss von Rauschmitteln ist auf dem Werksgelände verboten.

- Anfallende Verpackungsmaterialien und Materialabfälle sind nach Beendigung der Arbeit grundsätzlich mit zunehmen.

- Mit wassergefährdenden Flüssigkeiten muss besonders vorsichtig umgegangen werden. Boden- oder Grundwasserverunreinigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Alle Schadensereignisse sind sofort per Notruf an die Zentrale zu melden. Gleiches gilt für auffallende Störungen.

Technische Bereiche
- Das Berühren von Maschinen und Anlagen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.

- Es ist festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.

- Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in der Kantine verzehrt werden.
- Nach Aufforderung gilt in entsprechend gekennzeichneten Bereichen: Gehörschutz verwenden.

Fremdarbeiten
- Die Aufnahme von Service-, Reparatur- und Umbauarbeiten durch beauftragte Dienstleister und Personaldienstleister und deren Mitarbeiter ohne eine Anmeldung und Einweisung durch eine verantwortliche Person ist verboten.
- Schweiß-, Schleif- und Flexarbeiten dürfen erst nach Erhalt einer Schweißerlaubnis durch eine verantwortliche Person durchgeführt werden.
- Eingebrachte Gegenstände, Materialien und Werkzeuge, die zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, sind im beiderseitigen Interesse beim Verlassen des Arbeitsplatzes gegen unbefugten Gebrauch oder Entwenden zu sichern.
Verkehrsregelung
- Auf dem Werksgelände gilt die StVO, es ist jedoch dem Personen- und Gabelstaplerverkehr Vorrang zu gewähren. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf markierten Parkplätzen erlaubt. Feuerwehrzufahrten und Löscheinrichtungen, Trafostationen, Verkehrswege, Notausgänge und Kanaldeckel sind generell frei zu halten. Gefährdungen beim Rückwärtsfahren sind auszuschließen. Das gesamte Firmengelände ist ein „Gelände des öffentlichen Rechts“!

- Gekennzeichnete Fuß- oder Gehwege sind einzuhalten und nicht zu verlassen!
- Beachten Sie bitte den innerbetrieblichen Transport mit Flurförderzeugen, besonders an Kreuzungen und schlecht einsehbaren Stellen.

Erste Hilfe
- Auch bei scheinbar unbedeutenden Verletzungen müssen Sie sich unverzüglich von unseren Erste-Hilfe-Kräften behandeln lassen.

- Notruf: 0112
Haftung
- Das Betreten, Befahren und die Benutzung des Geländes und der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Anlieferer, Lieferanten, Handwerker und Besucher.
- Als Eigentümer haften wir nur für Schäden aus Unfällen oder anderen schädigenden Ereignissen an Personen oder Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände, die durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit des Personals entstanden sind. Selbstverschuldete Unfälle sind hiervon ausgenommen.
- Alle sonstigen Personen und ihre Auftraggeber haften für alle Schäden, die dem Eigentümer oder Dritten durch die nicht sachgerechte Benutzung entstehen.
Datenschutzhinweise
Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist nur nach Anmeldung möglich.
Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet
-
Bei der Anmeldung werden die Daten direkt von Ihnen erhoben. Dies umfasst gewöhnlich Ihren Namen, ggf. den Namen des Unternehmens in dessen Auftrag Sie uns besuchen, Angaben zur Besuchszeit und zum Besuchten.
- Die Erhebung nach Art 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO auf der Basis unseres berechtigten Interesses dient dem Zweck der Zutrittskontrolle, der allgemeinen Sicherheit unserer Gebäude und der Durchsetzung unseres Hausrechts.
Weitergabe an Dritte
- Die personenbezogenen Daten werden nur anlassbezogen ausgewertet. Wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern, können die Daten an Sicherheitsbehörden oder externe Rechtsanwälte übergeben werden.
Dauer der Verarbeitung
- Daten der Besucher werden grundsätzlich nach Ablauf von 4 Wochen gelöscht.
- Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat verfolgt oder die Daten zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen verwendet werden müssen.
Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
- Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der EU findet im Rahmen der Besucheranmeldung nicht statt.
Ihre Rechte als betroffene Person
- Nach der EU-DSGVO haben Sie das Recht auf
- Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
- Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
- Einschränkung der Verarbeitung (nur noch Speicherung möglich)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft
- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde ist die Ihres Wohnortes.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@asdbs.de.
Stand 08/2024
Informationen für Besucher und Fremdpersonal der Streiff & Helmold GmbH Standort Pippelweg 43
- Streiff & Helmold stellt u.a. Verpackungen für Lebensmittelprodukte her. In diesem Bereich gelten hohe Hygieneanforderungen. Wir bitten um Be- achtung der nachfolgenden Regelungen sowie Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
- Uhren und Schmuck müssen vor dem Betreten der Produktion abgelegt werden. Piercings können mit Tape abgeklebt werden.

- Bitte bleiben Sie bei einem Rundgang bei Ihrem Gastgeber und befolgen Sie dessen Anweisungen.
- Bitte waschen Sie Ihre Hände sorgfältig mit Wasser und Seife und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten der Produktionsräume sowie nach jedem Toilettengang.

- Bitte gehen Sie nicht ohne Einwilligung Ihres Gastgebers an die Maschinen.
-
Rauchen ist auf dem gesamten Werksgelände nur an den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In den Räumen ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
- Bei Infektionskrankheiten besteht Meldepflicht, insbesondere mit Symptomen wie Erbrechen, Durchfall oder Hauterkrankungen. In diesen Fällen bitten wir Sie, von einem Besuch unserer Produktion abzusehen.

Für Fremdpersonal, Servicetechniker und Handwerker gelten außerdem folgende Anweisungen:
-
Fremdpersonal darf nur nach Anmeldung und Erlaubnis die Produktionsräume betreten.
- Arbeitskleidung und Schuhe müssen in einem sauberen Zustand sein.
- Der Verzehr von Essen und Getränken ist in der Produktion, außer in den gekennzeichneten Flächen untersagt. Lebensmittel dürfen nur abgedeckt durch die Produktion getragen werden. Bitte nutzen Sie dafür die Pausenräume. Glasfl aschen dürfen nicht in die Produktionshallen mitgenommen werden.

-
(Kleinere) Verletzungen sind mit einem Pflaster zu bedecken. Es darf nicht mit offenen Wunden gearbeitet werden

- Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Werkzeuge und Hilfsmittel komplett zu entfernen.
- Bei Schweißarbeiten muss die schriftliche Genehmigung dazu vorliegen.
- Produkte grundsätzlich nicht berühren. Ausgenommen sind Kontrollzwecke. Dann die berührten Produkte nicht zurücklegen sondern entsorgen.
- Achtung, es herrscht Staplerverkehr! Flurförderfahrzeuge dürfen nicht eigenständig benutzt werden.
Darüber hinaus gehende Hinweise zur Informationssicherheit
- Besuchern ist der Zutritt zur Produktion nur in Begleitung eines Mitarbeiters erlaubt.
- Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Ansprech- partners.
- Das Mitnehmen von Produkten ist nur nach Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner ge- stattet.
- Das Fotografieren/Filmen ist auf dem Werksgelände und in den Räumen nicht gestattet.
- Informationen, die sich aus der Durchführung und im Zusammenhang mit Ihrem Besuch ergeben, sind vertraulich zu behandeln und geheim zu halten.

Ihre Ansprechpartner im Unternehmen
Geschäftsleitung
Carsten Schmoll, Birte Renneberg
Vertriebsleitung
Andreas Nowak
Lebensmittelsicherheitsgruppe
Henning Birnschein
Zentrale
+49 531 8010-500
Besucherinformationsblatt Stand 03-2025
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