Datenschutzhinweise und
Sicherheitsvorschriften
für Besucher und
Fremdfirmen
für den Aufenthalt auf dem Firmengelände der Streiff & Helmold GmbH
Ankunft
- Achten Sie beim Eintreten bitte darauf, keinen Schmutz ins Haus zu tragen.
- Zugang zu allen Betriebsbereichen ist nur in Begleitung eines Streiff & Helmold Mitarbeiters gestattet. Bitte folgen Sie seinen Anweisungen. Bitte beachten Sie die Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder auf dem Firmengelände. Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Verweis vom Firmengelände führen.

- Während Ihres gesamten Aufenthaltes, ist der am Empfang erhaltene Besucherausweis, gut sichtbar zu tragen.
Abfahrt
- Nach Ihrem Besuch ist eine persönliche Abmeldung bei Ihrem Ansprechpartner erforderlich.
Sicherheitsinformationen
- Alle Türen und Tore müssen immer und ohne jede Ausnahme, aufgrund unseres Sicherheitsbereiches, durchgehend geschlossen bleiben.
- Der Besucher/Geschäftspartner ist verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen geheim zu halten.

- Filmen und Fotografieren ist grundsätzlich verboten. Eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung kann ausschließlich durch die Geschäftsleitung erteilt werden.

- Betriebsfremde elektronische Geräte dürfen nicht ohne Genehmigung in Betrieb genommen (Radio, etc.) und auf keinen Fall an das Streiff & Helmold Firmennetzwerk angeschlossen werden.
- Handys dürfen nur in Notfallsituationen benutzt werden.

- Das Rauchen bitten wir während Ihres Aufenthaltes auf dem Werksgelände zu unterlassen. Es stehen ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung.

- Das Mitbringen und Trinken von Alkohol sowie der Genuss von Rauschmitteln ist auf dem Werksgelände verboten.

- Anfallende Verpackungsmaterialien und Materialabfälle sind nach Beendigung der Arbeit grundsätzlich mit zunehmen.

- Mit wassergefährdenden Flüssigkeiten muss besonders vorsichtig umgegangen werden. Boden- oder Grundwasserverunreinigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Alle Schadensereignisse sind sofort per Notruf an die Zentrale zu melden. Gleiches gilt für auffallende Störungen.

Technische Bereiche
- Das Berühren von Maschinen und Anlagen ist Besuchern grundsätzlich untersagt.

- Es ist festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.

- Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in der Kantine verzehrt werden.
- Nach Aufforderung gilt in entsprechend gekennzeichneten Bereichen: Gehörschutz verwenden.

Fremdarbeiten
- Die Aufnahme von Service-, Reparatur- und Umbauarbeiten durch beauftragte Dienstleister und Personaldienstleister und deren Mitarbeiter ohne eine Anmeldung und Einweisung durch eine verantwortliche Person ist verboten.
- Schweiß-, Schleif- und Flexarbeiten dürfen erst nach Erhalt einer Schweißerlaubnis durch eine verantwortliche Person durchgeführt werden.
- Eingebrachte Gegenstände, Materialien und Werkzeuge, die zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, sind im beiderseitigen Interesse beim Verlassen des Arbeitsplatzes gegen unbefugten Gebrauch oder Entwenden zu sichern.
Verkehrsregelung
- Auf dem Werksgelände gilt die StVO, es ist jedoch dem Personen- und Gabelstaplerverkehr Vorrang zu gewähren. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf markierten Parkplätzen erlaubt. Feuerwehrzufahrten und Löscheinrichtungen, Trafostationen, Verkehrswege, Notausgänge und Kanaldeckel sind generell frei zu halten. Gefährdungen beim Rückwärtsfahren sind auszuschließen. Das gesamte Firmengelände ist ein „Gelände des öffentlichen Rechts“!

- Gekennzeichnete Fuß- oder Gehwege sind einzuhalten und nicht zu verlassen!
- Beachten Sie bitte den innerbetrieblichen Transport mit Flurförderzeugen, besonders an Kreuzungen und schlecht einsehbaren Stellen.

Erste Hilfe
- Auch bei scheinbar unbedeutenden Verletzungen müssen Sie sich unverzüglich von unseren Erste-Hilfe-Kräften behandeln lassen.

- Notruf: 0112
Haftung
- Das Betreten, Befahren und die Benutzung des Geländes und der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Anlieferer, Lieferanten, Handwerker und Besucher.
- Als Eigentümer haften wir nur für Schäden aus Unfällen oder anderen schädigenden Ereignissen an Personen oder Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände, die durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit des Personals entstanden sind. Selbstverschuldete Unfälle sind hiervon ausgenommen.
- Alle sonstigen Personen und ihre Auftraggeber haften für alle Schäden, die dem Eigentümer oder Dritten durch die nicht sachgerechte Benutzung entstehen.
Datenschutzhinweise
Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist nur nach Anmeldung möglich. Bei der Anmeldung werden Ihre Daten erhoben. Dies umfasst gewöhnlich Ihren Namen, ggf. den Namen des Unternehmens in dessen Auftrag Sie uns besuchen, Angaben zur Besuchszeit und zum Besuchten.
Die Erhebung dient dem Zweck der Zutrittskontrolle, der allgemeinen Sicherheit unserer Gebäude und der Durchsetzung unseres Hausrechts.
Die personenbezogenen Daten werden nur anlassbezogen ausgewertet. Wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern, können die Daten an Sicherheitsbehörden oder externe Rechtsanwälte übergeben werden.
Datenschutzbeauftragter:
Olaf Schmidt
ASD BS GmbH
Carl-Giesecke-Straße 2
38112 Braunschweig
E-Mail: datenschutzbeauftragter@asdbs.de
Telefon: 0531 – 2396633
Stand 06/2023